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< Die Deklaration der astro-logischen Grundrechte >

ein vielleicht provokativer, aber astro-logischer Diskussionsvorschlag...

(Autor: Jürgen Dorsch, Dezember 1998)

1. Recht auf die freie, direkte und unmittelbare Durchsetzung persönlicher Lebens-Bedürfnisse (u.a.: Recht auf Egoismus, Recht auf aktive Maßnahmen zur Selbsterhaltung, Bewegungsfreiheit)

2. Recht auf persönlichen Besitz, auf geistiges und materielles Eigentum; Recht auf Lebens-Mittel

3. Recht auf freien Austausch von Information (u.a.: Pressefreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung)

4. Recht auf Privatsphäre (u.a.: Unverletzlichkeit der Wohnung, Schutz der Familie und anderer Kollektive)

5. Recht auf freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit, auf Selbst-Gestaltung des eigenen Lebens (u.a.: freies Unternehmertum, Recht an eigenen Produkten, Recht auf Autonomie = in eigenem Namen handeln)

6. Recht auf Arbeit, auf Gesundheitsschutz und Umweltschutz (u.a.: Recht auf Sicherung des Existenzminimums; Recht, entsprechend den eigenen Fähigkeiten, einen angemessenen Verdienst zu erhalten; Recht auf Ausbildung eigener Fähigkeiten; Recht auf ein Sozialversicherungssystem; Streikrecht)

7. Recht auf Gleichbehandlung (u.a.: freie Partnerwahl; Gleichheit vor dem Gesetz, unabhängig von Rasse, Geschlecht oder Alter; Recht auf aktive Friedenspolitik, friedliche Ko-Existenz; Kriegsdienstverweigerungsrecht; Recht auf Schönheit, Ästhetik, Kultur)

8. Recht auf Zusammenschluß in Vereinigungen (z.B. in Verbänden, Parteien, Vereinigungen, Staatsangehörigkeit, sowie in Ehe, Sexualität) und Recht am/auf den eigenen "Tod" (u.a. Recht zu vererben und zu erben, Recht auf Neuanfang unter anderem Namen, Recht auf völlige Unterordnung des Egos unter eine übergeordnete Instanz; Recht auf Eingliederungsmöglichkeiten in ein bestehendes System, z.B. Einbürgerungsrecht)

9. Recht auf eine freie, eigenständige und unabhängige Weltanschauung, Religion, Meinung; Recht auf Horizonterweiterung (u.a. Recht auf Bildung, Reisefreiheit); jeder Mensch hat das Recht, nach seinem eigenen Glück zu streben...

10. Recht auf eine eigenständige, abgegrenzte Identität in selbständiger Verantwortung (u.a.: Gewissensfreiheit, Recht auf freie Berufswahl und - ausübung, Gewerbefreiheit, Recht auf Übernahme von Verantwortung, aktives und passives Wahlrecht, Recht auf lebensnotwendige Strukturen)

11. Recht auf Freiheit, Individualität und Einzigartigkeit in Denken und Tun (u.a.: Recht auf Menschenwürde, Asylrecht, Versammlungsfreiheit, Recht auf eigene Ideologie, Recht auf Emanzipation, Recht auf ständige Überprüfung und Erneuerung überholter Strukturen; Freiheit des Geistes, z.B. freie Forschung, freie Wissenschaften, free speach online;+)

12. Recht auf ein spirituelles Leben (u.a.: Recht auf freie Religionszugehörigkeit und -ausübung, Recht auf Rückzug, auf Abgeschiedenheit, selbstgewählte Isolation; Recht auf selbstbestimmte Wahl des Weges zu Transzendenz, Erlösung, Erleuchtung, All-Eins-Sein, etc.; Recht auf rauschhaftes Erleben)


TEIL 2 Deklaration der Grundrechte (Rechte und Pflichten)

Das 1. Grundrecht (Recht auf Egoismus) findet seine Begrenzung im Recht der Anderen, im 7. Recht auf Ausgleich und friedliche Koexistenz: ich muß mich mit anderen friedlich einigen, einen Kompromiß und Ausgleich finden!

Das 2. Recht auf Besitz und Eigentum findet seine Begrenzung im 8. überpersönlichen Recht der Gemeinschaft bzw. meiner "Vereinigungen": z.B. Steuern, Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums bis hin zu Enteignung, Gemeinschaftseigentum, u.U. Versorgung des (geschiedenen) Ehepartners, etc. - oder Begrenzung im Tod: Mitnehmen kann ich nichts (höchstens vererben)!

Das 3. Recht auf Informationsfreiheit und freie Meinungsäußerung findet seine Begrenzung im 9. Recht: Informationen müssen den Kriterien Sinn und Wahrheit entsprechen, um (mich) weiterzuentwickeln und zu Wachstum und Horizonterweiterung zu führen: ich muß Informationen bewerten!

Das 4. Recht auf Privatsphäre und "privates Glück" wird durch das 10. Prinzip begrenzt: um zu überleben, muß ich von Zeit zu Zeit nach "Draussen"; ich muß meiner Verantwortung für das Kollektiv gerecht werden!

Das 5. Recht auf "freie Persönlichkeitsentfaltung und autonome Lebensgestaltung" wird begrenzt durch das 11. Prinzip: Alleine komme ich nicht sehr weit: um fernere Ziele, über das Hier und Jetzt hinausreichende, Ziele und Vorhaben zu erreichen, brauche ich ein Netz von Menschen und Organisationen.

Das 6. Recht auf Arbeit, Gesundheitsschutz und Absicherung meiner (körperlichen) Existenz wird erst vollständig durch das 12. Prinzip: ohne Einordnung in größere kosmische Zusammenhänge bin ich nicht vollständig "gesund" - ich sollte zumindest meiner sozialen Verantwortung gerecht werden, indem ich einen Teil meines Verdienstes (= meines Dienens) "spende" und Nächstenliebe praktiziere! Und jede "Ordnung" unterliegt dem Gesetz der Entropie: "Unordnung siegt"...

Das 7. Recht auf "friedliche Koexistenz" findet seine Grenzen, wenn es darum geht, daß meine Lebensfähigkeit bedroht ist: ich muß mich (vorwärts-) bewegen, aktiv meine Interessen verfolgen, mich als Person "zeigen"!

Das 8. Recht auf "Vereinigung" findet seine Grenzen im 2. Prinzip: wenn meine "Lebensmittel" nicht mehr ausreichend sind (z.B. durch zu hohe Steuern, Alimente, Sektenbeiträge, etc.), dann muß ich mich konsequent um mich, um meinen leiblichen Körper kümmern. Das Recht auf "(Ego-) Tod" und völliges Einlassen auf überpersönliche Instanzen findet seine Grenzen, wenn diese Instanz l e b e n s - feindliche Ziele beinhaltet (vgl. z.B.: Befehlsverweigerungsrecht des Soldaten etwa bei Völkermord oder Anordnung eines kollektiven Selbstmordes von Sektenmitgliedern).

Das 9. Recht auf "eigene Meinung, Weltanschauung" wird begrenzt durch das 3. Prinzip: Meinungsvielfalt, freie Meinungsäußerung: meine Weltanschauung muß sich mit Anderen auseinandersetzen!

Das 10. Recht auf "Beruf", "Übernahme eines öffentlichen Amtes bzw. Verantwortung für das Kollektiv" wird durch das 4. Prinzip begrenzt: die Familie, das Kollektiv erwarten dich ;+], ohne zeitweiligen Rückzug in eine vertraute und gefühlvolle Umgebung können wir die Aussenwelt nicht verdauen...wir müssen uns von Zeit zu Zeit der "Wahl", der Verantwortung für das Gemeinwesen stellen...

Das 11. Recht auf "Freiheit im Denken und Tun" wird durch das 5. Prinzip in Harmonie gebracht: Ideen, Projekte, Pläne, Ziele, Vorhaben bleiben "Wirkungslos", wenn sie nicht blutvoll, kraftvoll, JETZT in die Tat umgesetzt werden: ich muß (mich) produzieren, um wirklich lebendig zu bleiben! Und ich muß mein Tun persönlich verantworten! Ich muß die Kraft aufbringen.

Das 12. Recht auf "Rückzug", auf All-Eins-Sein und ein spirituelles Leben wird natürlich begrenzt, durch das 6. Prinzip: ich muß für mein körperliches (Über-) Leben ständig vorsorgen, ich muß den Alltag bewältigen und die Notwendigkeiten und Forderungen meiner Umgebung, meiner Um-Welt beachten. Ich muß immer auch Vor-Sorge betreiben...

 

Jürgen Dorsch, Überarbeitung vom Dezember 1998, credits and respect an dieser Stelle an die Verfasser der allgemeinen Menschenrechte vor genau 50 Jahren

 

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